Benutzerordnung Die Bücherei ist eine Einrichtung der Gemeinde und der Pfarre Schönberg. Sie ist öffentlich und für jedermann frei zugänglich. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Durch seine Unterschrift auf der Leseerklärung erkennt der/die BenutzerIn die Leseordnung an und erhält eine Entlehnnummer. Namens- und Adressänderungen sind bekannt zu geben. Ausleihe Die Ausleihfrist für Bücher und Spiele beträgt 4 Wochen. Verlängerungen sind möglich. Bei Nichteinhaltung der Rückgabefrist fällt eine Mahngebühr an. Anzahl der zu entlehnenden Bücher pro Person:  5 Haftung Die Bücher sind schonend zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Die Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Benutzerordnung Die Bücherei ist eine Einrichtung der Gemeinde und der Pfarre Schönberg. Sie ist öffentlich und für jedermann frei zugänglich. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift eines Erziehungs- berechtigten erforderlich. Durch seine Unterschrift auf der Leseerklärung erkennt der/die BenutzerIn die Leseordnung an und erhält eine Entlehnnummer. Namens- und Adressänderungen sind bekannt zu geben. Ausleihe Die Ausleihfrist für Bücher und Spiele beträgt 3 Wochen, Zeitschriften und Videos 1 Woche. Verlängerungen sind möglich. Bei Nichteinhaltung der Rückgabefrist fällt eine Mahngebühr an. Anzahl der zu entlehnenden Bücher pro Person:  5 Haftung Die Bücher sind schonend zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten. Die Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.