Benutzerordnung
Die Bücherei ist eine Einrichtung der Gemeinde und der Pfarre Schönberg.
Sie ist öffentlich und für jedermann frei zugänglich.
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr
ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Durch seine
Unterschrift auf der Leseerklärung erkennt der/die BenutzerIn die Leseordnung
an und erhält eine Entlehnnummer.
Namens- und Adressänderungen sind bekannt zu geben.
Ausleihe
Die Ausleihfrist für Bücher und Spiele beträgt 4 Wochen.
Verlängerungen sind möglich. Bei Nichteinhaltung der
Rückgabefrist fällt eine Mahngebühr an.
Anzahl der zu entlehnenden Bücher pro Person: 5
Haftung
Die Bücher sind schonend zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist
Ersatz zu leisten. Die Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Für Wünsche, Anregungen und Fragen steht das Team gerne zur Verfügung